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Razzien an Szeneorten

Beidseitig vorgedrucktes Dokument, handschriftlich ausgefüllt: Gestapogefängnis. Begleitbeleg. Die auf der Rückseite verzeichneten 3 Personen werden im wagen im 18:00 Uhr nachmittags vom Gestapogefängnis nach dem Columbiahaus überführt. Berlin den 28. Januar 1935, Unterschrift. Empfangsbescheinigung. Die auf der Rückseite benannten Personen sind abgeliefert worden. Berlin, den 28. Januar 1935, 18:00 Uhr nachmittags. Unterschrift. Rückseite: Tabelle mit 3 Namen: Breitling (Deadname geschwärzt), geb. 30.7.14. Grewe (Deadname geschwärzt), geb. 16.6.04. Müller (Deadname geschwärzt), geb. 29.3.99.

© Arolsen Archives.

Eine Transportliste in das KZ Columbiadamm

Außenansicht des mehrstöckigen Gebäudes in der Albrechtstraße 8.

© Bundesarchiv Berlin.

Geheimes Staatspolizeiamt Berlin 1933

Dieser Begleitbeleg dokumentiert einen im Januar 1935 durchgeführten Gefangenentransport von drei als geschlechtlich nonkonform bekannten Personen. Sie wurden vom Gestapogefängnis des Berliner Geheimen Staatspolizeiamts in der Prinz-Albrecht-Straße 8 in das für seine widerwärtigen Haftbedingungen bekannte KZ Columbia in Berlin überführt. Auf der Rückseite des Belegs steht, neben _Müller und _Breitling an zweiter Stelle Blumenstraßenhändler*in _Grewe. Am 26. Januar 1935 war _Grewe bei einer auf Homosexuelle gerichtete Razzia in der Berliner Motzstraße in weiblich konnotierter Kleidung festgenommen worden.

Bei der Polizei war _Grewe bereits als „Transvestit“ und „Strichjunge“ (zeitgenössische Bezeichnung für meist minderjährige männliche Sexarbeitende) registriert. Später inhaftierte man _Grewe bis zum 29. Juli im KZ Lichtenburg, in dem viele queere Menschen festgehalten wurden.

Während der NS-Herrschaft wurden verstärkt Razzien in Szenekneipen, Bars und anderen queeren Szeneorten durchgeführt. Dabei wurden queere Menschen verhaftet und verhört. In der Prinz-Albrecht-Straße 8 wurden sie laut Augenzeugenberichten von 1935 durch die SS misshandelt und schikaniert. Nicht selten führten diese Verhaftungen zu einer „Schutzhaft“. Weil geschlechtlich nonkonforme Personen häufig sichtbarer wahrgenommen wurden, waren sie bei solchen Razzien besonders von einer Verhaftung gefährdet.

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